Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versäumte Termine
- Versäumte oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt.
- Als Rechtzeitig abgesagte Termine gelten Termine, die mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden.
Zahlungsverzug und Folgen
- Wird die Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt, wird der Kostenträger auf seine Kosten schriftlich aufgefordert, binnen 10 Tagen, vom Versand der Mahnung an gerechnet, Zahlung zu leisten.
- Die durch das Mahnverfahren zusätzlich verursachten Bearbeitungskosten werden im Umfang von 15.- CHF dem Kostenträger auferlegt.
- Bei Zahlungsverzug werden die Verzugszinsen mit 5% ab Rechnungsdatum berechnet.
- Zusätzlich zu den vom Betreibungsamt direkt erhobenen Betreibungskosten werden dem Kostenträger Bearbeitungskosten im Umfang von 100.- CHF für die Einleitung des Betreibungsverfahrens auferlegt.